Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche wie juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt und die zur konstruktiven satzungsentsprechenden Mitarbeit bereit ist.

Förderndes Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche wie juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, über dessen Annahme der Vorstand entscheidet. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann die Vollversammlung angerufen werden.

Einzelpersonen zahlen zurzeit einen Jahresbeitrag von 50,-- Euro, Weiterbildungs-
institute zahlen jährlich 100,-- Euro.

Mit diesem Formular können Sie sich um die Mitgliedschaft in der Gesellschaft bewerben.




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